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E-Scooter: Nachhaltige Mobilität oder Chaos im Straßenverkehr? - Wichtigste Fragen & Antworten

E-Scooter: Nachhaltige Mobilität oder Chaos im Straßenverkehr?

Das Thema ist in aller Munde und sorgen seit Monaten für zahlreiche Diskussionen über nachhaltige und emissionsfreie Mobilität in Innenstädten: E-Scooter. In einigen europäischen Nachbarländern sind die elektrischen Tretroller bereits weit verbreitet, doch immer öfter sieht man den neuen Mobilitätstrend auch in deutschen Großstädten. Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese neue Form der Mikromobilität mit der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung für sog. E-Scooter reagiert und hat dem Hype damit einen rechtlichen Rahmen gegeben. Experten aus den Vereinigten Staaten prognostizieren bereits einen Milliarden-Markt und auch hierzulande haben die deutschen Autobauer die Chance gewittert und planen innerhalb kürzester Zeit ihre eigenen Modelle auf einen Markt zu bringen, der bislang von chinesischen Herstellern mit unterschiedlichster Qualität und Preisspanne dominiert wird. Auch viele deutsche Städte stellen sich bereits auf den neuen Trend ein und planen mit mehr Buslinien, da sie sich erhoffen, dass E-Scooter auch die öffentlichen Verkehrsmittel wieder attraktiver machen, wenn die sog. letzte Meile mit den elektrischen Tretrollern statt mit einem Auto überbrückt werden kann. Für viel Diskussion sorgen auch die Einschätzungen von einigen Experten, die mit der rechtmäßigen Straßenzulassung der E-Scooter ein massives Verkehrschaos erwarten und einen enormen Anstieg in der Unfallstatistik in Aussicht stellen. Ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität oder alles bloß heiße Luft? Alles Wissenswerte rund um den Megatrend und Antworten auf die meist gestellten Fragen haben wir in diesem E-Scooter-Ratgeber für dich zusammengestellt.

 

Inhaltsverzeichnis:

1.Was ist ein E-Scooter überhaupt?

2.Wer darf E-Scooter fahren und welcher Führerschein wird benötigt?

3.Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?

4.Welche Anforderungen muss ein E-Scooter mit Straßenzulassung erfüllen?

5.Helmpflicht bei E-Scootern?

6.Wie wird ein E-Scooter aufgeladen?

7.Welche Reichweite hat ein E-Scooter?

8.Wieviel kostet eine E-Scooter Akkuladung?

9.Wie hoch sind die Betriebskosten eines E-Scooters?

10.E-Scooter kaufen oder leihen?

11.Was ist der Unterschied zwischen einem E-Scooter & einem E-Roller?

12.Sind E-Scooter gefährlich?

13.Sind E-Scooter wirklich eine ökologische Alternative?

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Was ist ein E-Scooter überhaupt?

Auch wenn E-Scooter auf den ersten Blick aussehen wie ganz normale Tretroller haben sie einen wesentlichen Unterschied: einen Elektromotor. Dieser Elektromotor ermöglicht es, dass E-Scooter bis zu 20 km/h schnell fahren können. Auch wenn die verbauten Akkus in vielen Fällen auch für deutlich höhere Geschwindigkeiten geeignet wären erlaubt der deutsche Gesetzgeber lediglich eine Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 20 km/h, wobei eine Akkuladung je nach Modell für eine Strecke von 15 bis 30 Kilometern ausreichen kann. Die elektrische Energie für den Motor liefert eine aufladbare Batterie, die bei E-Scootern oftmals direkt unter dem Trittbrett verbaut ist. Bei einigen Modellen kann der Akku auch in der Lenkstange oder aber unmittelbar über dem Vorderreifen verbaut sein. Als Repräsentanten der sog. Mikromobilität ermöglichen sie insbesondere in der Innenstadt und urbanen Regionen ein zügiges und agiles Vorankommen, ohne dass eine besondere körperliche Anstrengung wie beim Fahrradfahren notwendig ist. Auch ein gewisser Fahrspaß ist mit dem neuen Trend verbunden, was die elektrischen Scooter auch für die Freizeit äußerst attraktiv macht. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sich E-Scooter einfach zusammenklappen und so auch in öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen lassen.

 

Wer darf E-Scooter fahren und welcher Führerschein wird benötigt?

Aufgrund der medialen Präsenz von E-Scootern und damit verbundenen zahlreichen Diskussionen und Sicherheitsfragen hat die Bundesregierung jüngst die sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlassen, womit die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) auf öffentlichen Straßen in Deutschland geregelt wird. Der Verordnung nach dürfen straßenverkehrstaugliche E-Scooter maximal eine Nennleistung von 500 Watt erreichen und müssen zudem ohne Fahrer ein Gesamtgewicht in Höhe von 55 kg unterschreiten. Außerdem dürfen die elektrischen Gefährte maximal 700mm breit, 1400mm hoch und 2000mm lang sein, um zugelassen zu werden.

Der deutsche Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind einen E-Scooter fahren dürfen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung, dass E-Scooter lediglich eine Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 20 km/h erreichen dürfen, ist für das Fahren eines elektrischen Tretrollers kein Führerschein notwendig. Entscheidend ist, dass der E-Scooter eine Betriebserlaubnis hat, denn ohne eine Straßenzulassung drohen Strafen. Zwar sind E-Scooter seit dem 15. Juni 2019 im öffentlichen Straßenverkehr legal, allerdings bedeutet das nicht, dass alle Modelle die man auf dem Markt findet auch zugelassen sind – insbesondere bei besonders günstigen Modellen sollte man genau hinschauen, ob der Hersteller eine Betriebserlaubnis hat und sich das im besten Fall nachweisen lassen. Um einen E-Scooter auf einer öffentlichen Straße fahren zu dürfen ist es notwendig, dass eine Versicherungsplakette an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unterhalb der Schlussleuchte fest angebracht ist und auf eine Entfernung von mindestens 8 Metern lesbar ist.

 

Wo dürfen E-Scooter gefahren werden?

Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch der E-Scooter gehört, dürfen ausschließlich auf Radfahrstreifen oder aber Radwegen gefahren werden. Dabei gilt es zu beachten, dass du schnellere Radfahrer ohne Behinderung überholen lassen musst. Nur für den Fall, dass weder ein Radfahrstreifen noch ein Radweg vorhanden ist, darf ausnahmsweise die Fahrbahn benutzt werden, allerdings gilt es auch hier schneller Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern und sich demnach möglichst weit rechts zu halten. Ausnahmslos verboten sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen, da diese ausschließlich für Kraftfahrzeuge und im Umkehrschluss nicht für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen sind. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen von E-Scootern nur dann benutzt werden, wenn ein „Elektrokleinstfahrzeuge frei“-Zeichen ausgeschildert ist. Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu 70 Euro nach sich ziehen, wenn z.B. ohne Versicherungsplakette oder aber auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche gefahren wird. Das Fahren über eine rote Ampel kann bis zu 180 Euro kosten.

 

Welche Anforderungen muss ein E-Scooter mit Straßenzulassung erfüllen? 

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters:

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei einem E-Scooter mit Straßenzulassung darf nicht weniger als 6 km/h betragen und gleichzeitig 20 km/h nicht übersteigen.

 

Maximale Nennleistung des E-Scooters:

Die Nenndauerleistung eines elektrischen Tretrollers darf 500 Watt nicht übersteigen.

 

Zwei separate Bremsen:

Ein straßenfähiger E-Scooter muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen damit falls eine Bremse ausfällt, die zweite Bremse den elektrischen Roller verlangsamen kann.

 

Beleuchtung des E-Scooters:

Dein E-Scooter muss mit einem Scheinwerfer, einer Schlussleuchte, einem Rückstrahler und mit Seitenreflektoren ausgestattet sein. Dabei gilt, dass die Reflektoren entweder am Chassis befestigt oder aber als ringförmige Reflektoren an den Rädern oder Felgen angebracht werden.

 

Klingel:

Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist eine funktionierende und helltönende Klingel (Glocke) ebenfalls Pflicht für die Straßentauglichkeit eines E-Scooters.

 

Versicherungsplakette bei E-Scootern:

Die Straßenzulassung eines E-Scooters erfordert auch, dass eine gültige Versicherungsplakette vorhanden ist.

 

Fahrzeug-Identifzierungsnummer:

Eine weitere Voraussetzung für eine Straßenzulassung besteht darin, dass eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild mit der Aufschrift „Elektrokleinstfahrzeug“ angebracht sind. Auf diesem Schild muss neben der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auch die Genehmigungsnummer der allgemeinen Betriebserlaubnis oder aber die Genehmigungsnummer der Einzelbetriebserlaubnis angeführt sein.

 

Blinker bei E-Scootern nicht notwendig:

Eine Blinkerpflicht besteht bei E-Scootern nicht, dennoch können nachträglich Blinker angebracht werden. Grundsätzlich sind Handzeichen bei einem Abbiegevorgang wie beim Fahrradfahren hinreichend.

 

Musst ich einen Helm tragen?

Eine grundsätzliche Helmpflicht für E-Scooter besteht nicht, allerdings unterscheiden sich die Gefahren auf einem elektrischen Tretroller nicht sonderlich von denen auf einem Fahrrad, insbesondere dann, wenn du dich aufgrund eines nicht vorhandenen Fahrradweges auf der Fahrbahn befindest. Daher empfehlen wir dir, dass du dir genau überlegst und abwägst, ob es dir das Risiko wert ist.

 

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Wie ladet man einen E-Scooter auf?

Bei den allermeisten Modellen ist ein haushaltsüblicher Stecker verbaut, mit dem man den elektrisches Tretroller an jeder normalen Steckdose aufladen kann. Fall du deinen E-Scooter im Ausland bestellst, solltest du in jedem Fall in Erfahrung bringen, ob an dem Modell der passende Stecker verbaut ist.

Tipp der Redaktion: Einige Modelle verfügen sogar über einen USB-Port, wodurch es möglich ist, den E-Scooter über eine Powerbank aufzuladen und dadurch die Reichweite des Rollers zu erhöhen. Außerdem verfügen manche Modelle über einen abnehmbaren Akku. Dadurch ist es möglich, einen weiteren voll aufgeladenen Akku mitzuführen, um eine noch höhere Reichweite mit dem E-Scooter zu erreichen. In jedem Fall solltest du deinen E-Scooter ausschließlich mit dem Originalzubehör laden und davon absehen, den Original-Akku durch einen Leistungsstärkeren Akku eines anderen Herstellers zu tauschen, da das sehr schnell zu zulassungstechnischen und versicherungstechnischen Problemen führen kann. Je nach Hersteller und Modell kann eine vollständige Akkuladung zwischen 3 und 8 Stunden dauern. Eine Schnellladefunktion gibt es bei den in Deutschland zugelassenen Modellen bisweilen noch nicht. Die Wattangaben deines E-Scooters geben Auskunft über Leistung eines E-Scooters, wenn du allerdings mehr Wert auf die Reichweite bzw. Fahrdauer eines E-Scooters legst, solltest du möglichst einen E-Scooter mit einem hohem Amperestunden-Wert auswählen.

 

Welche Reichweite hat ein E-Scooter?

Einige Hersteller verlocken mit plakativen Reichweiten von bis zu 50 Kilometern, allerdings zeigt sich unter realen Alltagsbedingungen wie Steigungen und Wetterverhältnissen, dass dieser Wert mit einer Akkuladung kaum zu erreichen ist. Realistischere Reichweite sind je nach Modell 15-40 Kilometer. Bei E-Scootern mit austauschbaren Akkus lässt sich die Reichweite mit einem weiteren aufgeladenen Akku verdoppeln und rein theoretisch unbegrenzt skalieren. Außerdem bieten einige Hersteller bereits Modelle an, die über einen USB-Port verfügen, wodurch man den E-Scooter auch über eine Powerbank unterwegs nachladen kann.

 

Wieviel kostet eine E-Scooter Akkuladung?

Für kurze Strecken insbesondere in der Innenstadt erscheint der E-Scooter als wesentlich ökologischere und wirtschaftlichere Alternative gegenüber dem Auto. E-Scooter benötigen lediglich eine haushaltsübliche Steckdose und für einen Normalgebrauch in der Stadt ist ein 250-Watt-Akku völlig ausreichend, wobei die Höchstgrenze für die Akkuleistung von E-Scootern in Deutschland auf 500 Watt festgelegt worden ist. Bei einem 250-Watt-Akku und durchschnittlich 0,30 Euro pro Kilowattstunde belaufen sich die Kosten für eine Akkuladung bei einem E-Scooter auf etwa 0,08 Euro, womit man den E-Scooter in jedem Fall als wirtschaftlichere Alternative gegenüber dem Verbrennungsmotor einordnen kann. Allerdings müssen weitere Kosten einer Akkuladung berücksichtigt werden: je nach Modell kann ein E-Scooter-Akku 500 bis 1500 Ladezyklen überstehen. Im Sinne einer realistischen Rechnung muss somit jeder Ladezyklus abgeschrieben werden. Wenn also ein Akku etwa 1000 Ladezyklen schafft, bevor er den Geist aufgibt, so beträgt die Abschreibung für eine Akkuladung bei einem Akkupreis in Höhe von 300 Euro ziemlich genau 0,30 Euro. Bei einer Akkureichweite von 25 Kilometern fallen alle 100 Kilometer (4 Ladezyklen) weitere 1,20 Euro in Form von Akkuverschleiß an. Inklusive der Stromkosten für 100 Kilometer, die etwa bei 0,30 Euro liegen dürften (100 km ca. 1 Kilowattstunde), liegen die Kosten für 100 Kilometer auf einem E-Scooter bei rund 1,50 Euro (Strom + Abschreibung Akkuverschleiß). Ein mit Ökostrom aufgeladener E-Scooter hinterlässt zweifelsohne auch eine bessere CO2-Bilanz als ein Verbrennungsmotor auf gleicher Strecke, allerdings darf auch das bei der Herstellung des E-Scooters freigesetzte CO2 in solcher einer Bilanz nicht vollständig ungeachtet bleiben.

 

Wie hoch sind die Betriebskosten eines E-Scooters?

Wenige Cents pro Akkuladung und eine durchschnittliche Reichweite in Höhe von 40 Kilometern lassen zwar sparsame Herzen höherschlagen, allerdings folgen nach Kaufpreisen in Höhe von 500 bis 2000 Euro weitere Kosten, die oftmals in erster Euphorie unbeachtet bleiben. So beispielsweise die Versicherungspflicht bei E-Scootern und die damit verbundenen Haftpflicht- bzw. Teilkaskopolicen, die jährlich zwischen 40-100 Euro kosten können. Versicherungsnehmer unter 23 Jahren zahlen ähnlich wie im Fall einer Kfz-Versicherung mehr, dennoch sind die Versicherungskosten für einen E-Scooter auch für jüngere Altersgruppen überschaubar und stellen nicht wirklich ein K.O.-Kriterium dar. Auch bei einem E-Scooter fallen wie bei einem Auto oder einem Fahrrad Reparaturkosten an, die zwar deutlich geringer als bei einer Kfz-Reparatur ausfallen dürften, allerdings aufgrund der elektronischen Komponente auch in einem höheren Preissegment als gängige Fahrradreparaturen einzuordnen sind. So kostet der Austausch eines Akkus zwischen 120 und 300 Euro. Insbesondere die Rollen und Bremsen sind einem enormen Verschleiß ausgesetzt, was Weitere 70 bis 200 Euro pro Jahr verursachen kann. Bei einer Hochrechnung jährlichen Kosten für einen E-Scooter kommen wir auf folgendes Rechenbeispiel: Alle drei Tage eine vollständige Akkuladung = 0,08 Euro und somit 9,73 Euro Stromkosten pro Jahr. Etwa 50 Euro für eine Haftpflichtversicherung und geschätzte Reparaturkosten in Höhe von 250 Euro führen in unserem Beispiel zu jährlichen Betriebskosten für einen E-Scooter zwischen 300 und 350 Euro.

  

E-Scooter kaufen oder leihen?

Gerade in deutschen Großstädten wie Berlin und Hamburg sprießen E-Scooter-Sharing Dienste aus jedem Hotspot und erleben einen nicht unerwarteten Andrang, denn immerhin hat sich der Trend bereits im Vorfeld in anderen EU-Ländern abgezeichnet und Studien renommierter Universitäten prognostizieren bereits einen Milliarden-Markt rund um E-Scooter und deren Zubehör bis 2025. Allein in Paris gibt es bereits 15.000 Leih-E-Scooter und bis Ende 2019 sollen rund 30.000 zur Verfügung stehen. Aufgrund der zahlreichen Sharing-Dienste stellt sich immer öfter die Frage, ob es wirklich notwendig ist, einen E-Scooter zu kaufen oder ob man einfach auf die Dienstleistung solcher Sharing-Dienste zurückgreift und sich dadurch die Anschaffungskosten, sowie auch die Betriebskosten für einen E-Scooter spart. Grundsätzlich empfehlen wir, dass du dir einen E-Scooter zunächst ausleihst und ausgiebig testest, ob dir das doch etwas andere Fahrgefühl auch wirklich zusagt. Warum das Ausleihen eines E-Scooters als Dauerlösung nicht wirtschaftlich ist möchten wir dir an einem kleinen Rechenbeispiel verdeutlichen.

Nehmen wir an, dass ein Pendler in der Innenstadt von der S-Bahn Haltestelle bis zu seinem Arbeitsplatz eine Strecke von zwei Kilometern zurücklegen muss und diese Strecke etwa 10 Minuten in Anspruch nimmt. Nicht zu vergessen, dass unser Pendler diese Strecke sowohl als Hinweg, als auch als Rückweg zurücklegen muss. Als Grundlage für die Preise des Sharing-Dienstes orientieren wir uns an dem Preisdurchschnitt der zwei am weitesten verbreiteten Sharing-Dienstleister und nehmen an, pro Ausleihe eine Grundgebühr in Höhe von 1 Euro anfällt und weitere 0,15 Euro für jede gefahrene Minute. Bei etwa 21 Arbeitstagen im Monat ergibt sich folgende Kostenauflistung:

 

Kosten für das Ausleihen eines E-Scooters:

  • Anzahl der Fahrten in einem Monat: 21 (Arbeitstage) x 2 (Hin- und Rückweg) = 42 Fahrten/Monat
  • Kosten der Grundgebühr für einen Monat: 42 (Fahrten) x 1 Euro (Grundgebühr pro Fahrt) = 42 Euro/Monat
  • Kosten für den Ausleihzeitraum: {20 Minuten (Hin- und Rückweg) x 0,15 Euro (pro Minute)} x 21 (Arbeitstage) = 63 Euro/Monat
  • Gesamtkosten pro Monat: 42 Euro Grundgebühr + 63 Euro Minutengebühr = 105 Euro/Monat
  • Gesamtkosten pro Jahr:                                                                                      1260 Euro/Jahr

 

Bei Anschaffungskosten für einen höherklassigen E-Scooter in Höhe von etwa 1.000 Euro und jährlichen Betriebskosten und Höhe von rund 300 Euro verursacht der Kauf eines E-Scooters im ersten Jahr zwar nur rund 40 Euro höhere Kosten. Darin ist allerdings auch die Nutzung des E-Scooters in der Freizeit mit inbegriffen und selbstverständlich bleiben ab dem zweiten Jahr lediglich die Betriebskosten als Kostenpunkt übrig, woraus dann eine jährliche Ersparnis von rund 1000 Euro resultiert.

Falls du also die regelmäßige Nutzung eines E-Scooters auch in deiner Freizeit beabsichtigst, dann raten wir dir dazu ein zu deinen Bedürfnissen passendes Modell zu kaufen. Wenn du allerdings sporadisch als Gelegenheitslösung zu einem E-Scooter greifst, dann solltest die Dienstleistung von Sharing-Diensten in deiner Stadt in Anspruch nehmen, da du dir dadurch Wartung, Reparatur und natürlich auch das Aufladen eines E-Scooters ersparen kannst. Der Trend zeigt, dass es künftig in mehr und mehr Städten Sharing-Dienste verfügbar sein werden, wodurch du dir auch das Mitschleppen deines eigenen Scotters ersparst.

Allerdings hast du bei E-Scooter Sharing-Diensten auch immer die Minutenkosten im Hinterkopf, wodurch es nicht wirklich zu einem entspannten Fahren wird. Darüber hinaus geht der Verleih bei den meisten Sharing-Diensten nur bis 21 Uhr, da die Scooter dann eingesammelt und über Nacht geladen und gewartet werden. Wirklich lohnen tut sich solch ein E-Scooter Sharing-Dienst somit in erster Linie für die Betreiber des Angebots und insbesondere für Interessierte, die einen E-Scooter vor dem Kauf einmal ausgiebig testen möchten. Zugutehalten muss man den Sharing-Diensten allerdings, dass sie eine nachhaltige urbane Mobilität mit ihrem Angebot fördern und den E-Scooter Trend für die breite Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller?

Auch wenn die Begriffe oftmals vertauscht werden gibt es sowohl in der Praxis, als auch rechtlich wesentliche Unterschiede zwischen diesen zwei elektrischen Fortbewegungsmitteln. Während es sich bei einem E-Scooter um einen elektrischen Tretroller handelt, sind E-Roller die elektrische Variante eines klassischen Mopeds/Motorrollers und haben daher auch immer eine Sitzfläche. Sie verursachen nur einen Bruchteil der Lautstärke eines normalen Mopeds und stehen bereits in Berlin zum Ausleihen zur Verfügung und erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie die Möglichkeit bieten, eine weitere Person mitzunehmen. Außerdem erreichen E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, womit sie deutlich schneller und Leistungsstärker als E-Scooter sind. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit ist das Tragen eines Helms bei E-Rollern im Gegensatz zu E-Scootern verpflichtend.

 

Sind E-Scooter gefährlich?

Da E-Scooter in Deutschland erst seit Mitte 2019 zugelassen sind gibt es noch keine aussagekräftigen Statistiken über Unfälle, allerdings sind E-Scooter in den USA bereits seit 2017 auf den Straßen und laut ersten Untersuchungen gab es bis Ende 2019 etwa 1.500 Verletzungen bei Unfällen mit E-Scootern, wovon vier Unfälle tödlich geendet sind. Diese Zahl in eine Relation zu setzen und daraus eine Tendenz zu folgern ist schwierig, da sich der Trend erst am Anfang der Wachstumskurve befindet. Darüber hinaus beträgt die Summe aller Unfälle mit Personenbeteiligung in den USA in demselben Jahr etwa 1,7 Millionen, wovon die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern einen verschwindet geringen Anteil ausmachen. Allerdings befinden wir uns wie bereits angemerkt am Anfang der Wachstumskurve und aussagekräftigere Studien in den kommenden Jahren werden uns diesbezüglich repräsentativer Zahlen zur Verfügung stellen. In jedem Fall sind E-Scooter nicht als weniger gefährlich als andere vergleichbare Fortbewegungsmittel einzustufen. Insbesondere das Tragen eines Helmes erachten wir als absolut wichtig, da es sich bei 20 km/h bereits um eine ausreichend hohe Geschwindigkeit handelt, bei der sich durchaus ernsthafte Unfälle ereignen können. Gerade in der Anfangsphase, in der Autofahrer noch nicht auf die neuen Verkehrsteilnehmer auf den Tretrollern eingestellt sind, kann es zu unglücklichen Unfällen kommen. In solchen Fällen kann jeder zusätzliche Schutz ein Leben retten. Daher raten wir dringend dazu, unbedingt einen Helm zu tragen.

 

Sind E-Scooter wirklich eine ökologische Alternative?

Bislang gibt es nur kleinere Studien, die E-Scootern, basierend auf Schätzungen, eine positive Ökobilanz zurechnen. Gemäß einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ist jeder zweite Bundesbürger davon überzeugt, dass E-Scooter einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Die Herstellung von E-Scootern charakterisiert in diesem Zusammenhang die Achillesferse im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, denn insbesondere die Herstellung des Akkus ist extrem ressourcenintensiv. So enthalten die Batterien Kobalt, Nickel und weitere seltene Rohstoffe, deren Gewinnung nicht selten mit hohen Umweltbelastungen verbunden ist. Darüber hinaus werden die Rohstoffe in einigen Ländern unter sehr schlechten Arbeitsbedingungen abgebaut. Die Herstellung der Akkus ist nach wie vor sehr energieintensiv und die benötigte Energie wird im Hauptherstellerland China auch weiterhin über Kohlekraftwerke generiert. Wenn wir aber einmal von der Herstellung absehen, dann stellen E-Scooter nur dann eine wirklich ökologische Alternative dar, wenn dafür auf der sog. letzten Meile auch ein Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor verzichtet wird. Ersetzen die elektrischen Scooter dagegen eher Fahrräder oder gar den Gang zu Fuß, sodann ist der E-Scooter Trend kein Sinnbild für nachhaltigere Mobilität. Es wird allerdings auch prognostiziert, dass E-Scooter gerade in urbanen Regionen immer öfter das Auto ersetzen können, wenn es sich um kürzere Strecken handelt oder eine nachteilige Parkplatzsituation vorherrscht. Im Falle einer solchen Entwicklung können E-Scooter zu einem geringeren CO2-Ausstoß und zu einer besseren Luftqualität in Innenstädten beitragen.

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